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Sommer- und Winterreifen

Dürfen Winterreifen auch im Sommer verwendet werden?

Grundsätzlich ist es vom Gesetzgeber nicht verboten. Von der wirtschaftlichen und fahrtechnischen Seite gesehen, ist allerdings davon abzuraten. Winterreifen haben eine weichere Laufflächenmischung und sind bei höherer Geschwindigkeit einer weit höheren thermischen Belastung ausgesetzt. Der Profilverschleiß nimmt stark zu und die Stabilität bei scharfer Kurvenfahrt nimmt ab. Zusätzlich haben Winterreifen bei Fahrbahntemperaturen über +7 °C auch schlechtere Nässehaftwerte und einen längeren Bremsweg.

Die Unsitte auch im Sommer mit Winterreifen zu fahren kann gefährlich sein. Der Grund ist die Fahrbahntemperatur. Ab einer Fahrbahntemperatur von + 70 C aufwärts haftet die Silica-Mischung der Sommerreifen entscheidend besser. So ist der Bremsweg mit Winterreifen sowohl auf trockener wie nasser Fahrbahn wesentlich länger. Bei 100 km/h kommt eine Auto mit Sommerreifen bereits nach 41 m zum Stehen, mit Winterreifen erst bei 46 m. Außerdem ist ein Fahrzeug mit Winterreifen in kritischen Situationen wesentlich schwieriger zu manövrieren. Die Band- und Blockprofile der Sommerreifen sorgen für ein optimales Handling auch bei hohen Geschwindigkeiten. Erhöhter Treibstoffverbrauch schlägt bei Winterreifen zusätzlich zu Buche.

Wann soll man wechseln? Erfahrungsgemäß übersteigen die Fahrbahntemperaturen rund um Ostern die +7o C Grenze. Ihre VRÖ-Reifenspezialisten beraten Sie bei der individuell richtigen Reifenwahl für Ihren Fahrzeugtyp und Fahrstil. Ihre kompetenten Dienstleistungen von Montage und Überprüfung bis zur fachgerechten Lagerung Ihrer Winterreifen geben Sicherheit.

Können Sommer- und Winterreifen gemischt verwendet werden?

Das Mischen von Sommer- und Winterreifen ist bei PKW und deren Anhängern grundsätzlich verboten. Ein solches Verbot gibt es bei Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht nicht, vorausgesetzt es werden immer achsweise Reifen gleicher Bauart verwendet.

Was ist bei Schneeketten zu beachten?

Schneeketten, die den Geltungsbereich der ÖNORM V 5117 fallen, müssen diesen ÖNORMEN entsprechen. Nur solche Schneeketten dürfen seit Dezember 1996 feilgeboten und verwendet werden.
Bei Schneekettenpflicht genügt die Verwendung von Spikereifen nicht. Eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit bei der Verwendung von Schneeketten gibt es nicht. Empfohlen wird im Interesse der Verkehrssicherheit und zum Schutz von Kette, Reifen, KFZ und Fahrbahn, die Geschwindigkeit von 50 km/h nicht zu überschreiten. Auf schnee- und eisfreien Straßen sind die Ketten ehest möglich zu demontieren.

Was ist bei Spikereifen zu beachten?

Spikes dürfen maximal 2,0 mm über die Lauffläche hinausragen.
Spikereifen dürfen nur bei PKW und KFZ unter 3,5 t Gesamtgewicht und nur bei vollständiger Ausstattung aller vier Räder eingesetzt werden.
Eine Spikepalette muss an der Heckseite des Fahrzeuges angebracht sein und es sind folgende Tempolimits zu beachten:

Ortsverkehr 50 km/h
Bundesstraße 80 km/h
Autobahn 100 km/h

Bei der Verwendung von Spikereifen beim Ziehen eines Anhängers sind sowohl PKW als auch Anhänger mit Spikereifen auszurüsten. Dabei darf die zulässige Achslast des Anhängers 1,8 t nicht übersteigen.
In Österreich ist die Verwendung von Spikereifen vom 1. Oktober bis zum 31. Mai des nächsten Jahres erlaubt, wenn vom Landeshauptmann nicht anders verordnet wird.
Gilt auch für geparkte Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen! Im angrenzenden Ausland sind die dortigen Vorschriften zu beachten.